Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kolibri Kommunikation, Anasagasti & Stensbjerg GbR

1.    Geltungsbereich
1.1.    Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Kolibri Kommunikation gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, auch wenn Kolibri Kommunikation bei der Annahme einzelner Aufträge von Unternehmern nicht mehr auf sie Bezug nimmt.
1.2.    Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Kolibri Kommunikation stimmt diesen ausdrücklich zu. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Kolibri Kommunikation ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.    Vertragsschluss

2.1.    Der Kunde beauftragt Kolibri Kommunikation mit den Leistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich einer Bestätigung durch Kolibri Kommunikation.
2.2.    - betrifft Sprachunterricht -
Bei Sprachunterricht beginnt das Vertragsverhältnis mit Anmeldung des Teilnehmers und Bestätigung durch Kolibri Kommunikation. Die Dauer des Unterrichtsverhältnisses ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Kolibri Kommunikation behält sich vor, in Ausnahmefällen den Inhalt des Unterrichts zu modifizieren sowie Kurse aus organisatorischen oder ähnlichen Gründen zu verlegen, gegebenenfalls abzusagen bzw. eine Vertretungsregelung zu finden.

 

3.    Leistungsbereich
3.1.    Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden.
3.2.    Erteilt der Kunde keine besonderen schriftlichen Anweisungen in Form eines Briefings, so wird bei Ausführung der Leistung die Form des Ausgangstextes beibehalten. Lediglich im Falle einer ausdrücklichen anderslautenden schriftlichen Anweisung ist Kolibri Kommunikation zu einer spezifischen Gestaltung des abzuliefernden Textes oder Teilen davon verpflichtet.
3.3.    Übersetzungen und Korrekturen, auch von Fachausdrücken, werden, sofern keine besonderen schriftlichen Anweisungen oder Unterlagen überlassen werden, in einer allgemein üblichen, verständlichen und lexikografisch vertretbaren Form vorgenommen.
3.4.    Übersetzte Texte werden in der Regel von einem Korrekturleser gegen gelesen; bei Eilübersetzungen behält Kolibri Kommunikation sich vor, auf das Korrekturlesen ggf. zu verzichten und informiert den Kunden entsprechend.

4.    Ausführung durch Dritte

4.1.    Kolibri Kommunikation ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Kolibri Kommunikation haftet insoweit nur für die sorgfältige Auswahl Dritter.
4.2.    Kontakte zwischen dem Kunden und von zur Erbringung der Leistungen beauftragten Dritten bedürfen, sofern es sich nicht um Dolmetschereinsätze oder Sprachunterricht handelt, der Genehmigung durch Kolibri Kommunikation.

5.    Mitwirkungspflichten

5.1.    Der Kunde ist verpflichtet, Kolibri Kommunikation sämtliche Ausgangstexte in ihrer endgültigen Fassung zum vereinbarten Zeitpunkt in elektronischer oder analoger Form vorlegen. Unterbleibt eine rechtzeitige Vorlage der Texte, kann Kolibri Kommunikation die Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins nicht garantieren.
5.2.    Der Kunde ist verpflichtet, Kolibri Kommunikation alle relevanten Informationen in Hinblick auf Sonderwünsche (z.B. Dialekte, Grad der Lokalisierung, Erstellung eines Glossars) vor Unterbreitung des Angebotes in schriftlicher Form vorzulegen.
5.3.    Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung sogleich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt.
5.4.    Für den Inhalt von Texten, insbesondere unter rechtlichen Gesichtspunkten, sowie deren Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich.
5.5.         – betrifft Übersetzungen und fremdsprachliche Texte-
Möchte der Kunde einen übersetzten Text veröffentlichen, zu Werbezwecken verwenden oder hat er spezifische Anforderungen hinsichtlich des Stils einer Übersetzung, so ist er verpflichtet, Kolibri Kommunikation bei Auftragserteilung entsprechend eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung zu stellen. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erstellt und liefert Kolibri Kommunikation Arbeitsübersetzungen. Beglaubigungen, geplante Veröffentlichungen, das Erstellen und Adaptieren von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Korrekturlesen, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Satz- und Druckarbeiten, eine besondere Eilbedürftigkeit sowie das Erfordernis des Anlegens, Erweiterns und Einsetzens einer bestimmten Terminologie oder eines Glossars sind rechtzeitig bei Auftragserteilung anzugeben, damit entsprechend disponiert werden kann. Das Anlegen oder Erweitern eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Unterlagen wie beispielsweise Vorübersetzungen, Terminologiedatenbanken, Wortlisten oder vorhandene Glossare bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.

 

6.    Termine, Fristen, höhere Gewalt, Störungen der Telekommunikation etc.
6.1.    Die Vertragsparteien legen Termine nach Möglichkeit schriftlich fest. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei gemäß § 286 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Nur in diesem Fall sind Lieferfristen verbindlich. Sie werden nach Werktagen berechnet (ausgenommen Samstage). Ansonsten werden Lieferfristen nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen. Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Vertragsparteien vereinbart, erfolgt die Lieferung der übersetzten oder überarbeiteten Texte innerhalb einer für eine sorgfältige Erledigung angemessenen Frist.
6.2.    Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturereignisse, Verkehrsstörungen und dadurch bedingte Verspätungen, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikation usw.) sowie aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Kolibri Kommunikation nicht zu vertreten. Kolibri Kommunikation ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7.    Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1.    Alle Angebote sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und einem veränderten Aufwand angepasst werden.

 

 

7.2.    Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten in Euro, sofern keine andere Währung angegeben ist.
7.3.    Anfallende Nebenkosten z. B. für Porto, Kurierdienste und Überweisungen trägt der Kunde.
7.4.    Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist das Honorar für die von Kolibri Kommunikation erbrachten Leistungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skonti und sonstige Abzüge werden nicht gewährt.
7.5.    Kolibri Kommunikation ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung Vorauszahlungen zu verlangen.
7.6.    Wurde Ratenzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist.
7.7.    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Kolibri Kommunikation anerkannt sind.
7.8.    Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
7.9.    Ist der Kunde insolvent oder zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, kann Kolibri Kommunikation Rechnungen sofort fällig stellen. In diesen Fällen ist Kolibri Kommunikation berechtigt, die Leistung Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.10.    - betrifft Sprachunterricht -
Kosten für Sprachkurse sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, im Voraus bei Anmeldung unter Ausschluss von Abzügen zu entrichten. Lehrmittel sind in den Kosten nicht enthalten.

 

8.    Eigentumsvorbehalt
8.1.    Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden, sofern dieser Unternehmer ist, bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte Eigentum von Kolibri Kommunikation. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
8.2.    Kolibri Kommunikation behält sich alle Rechte an etwaigen Arbeitsergebnissen bestimmter Nebenleistungen wie der Anlage einer Fachterminologie, einer Wortsammlung oder eines Glossars vor. Sofern die Eigentumsrechte an diesen Leistungen an den Kunden abgetreten werden, erteilt der Kunde Kolibri Kommunikation ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen. Kolibri Kommunikation ist berechtigt, individuell erstellte Arbeitsergebnisse für weitere Aufträge zu vervielfältigen, übersetzen sowie zu bearbeiten und in Auszügen darüber öffentlich zu berichten. Die Nutzungsrechte werden auf unbestimmte Zeit erteilt und sind nur aus wichtigem Grund aufkündbar.

 

9.    Gewährleistung
9.1.    Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser den von Kolibri Kommunikation gelieferten Text unverzüglich nach Erhalt und vor dessen bestimmungsgemäßer Verwendung prüft und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der erbrachten Leistung, erkennbare Mängel unverzüglich nach Prüfung und versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Angabe des Mangels schriftlich gegenüber Kolibri Kommunikation rügt.
9.2.    Kolibri Kommunikation ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu überprüfen.
9.3.    Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist. Grundsätzlich kein Mangel bzw. unerheblich in diesem Sinne ist die Verwendung einer sprachlich und sachlich einwandfreien Übersetzung, die vom Auftraggeber lediglich aus sonstigen (beispielsweise stilistischen) Gründen beanstandet wird. Mängelansprüche bestehen ferner nicht, etwa für Folgeschäden wie beispielsweise fehlerhaften Druck, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.
9.4.    Kolibri Kommunikation haftet nicht für Mängel an der erbrachten Leistung, die durch ungenaue, unvollständige, fehlerhafte, missverständliche oder unleserliche Angaben des Kunden, insbesondere innerhalb der vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Wortsammlungen oder in der Formulierung des Auftrags selber, entstanden sind.
9.5.    Bei sehr kurzfristig terminierten Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden. Dahingehende Schadensersatzforderungen und Kürzungen der Rechnungen sind ausgeschlossen.
9.6.    Bei Vorliegen von begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln, ist Kolibri Kommunikation nach seiner Wahl zur zweimaligen Nachbesserung oder Neuerstellung der Leistung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
9.7.    Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsversuch fehl, ist eine Nacherfüllung unmöglich, dem Kunden unzumutbar oder verweigert Kolibri Kommunikation sie, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen.
9.8.     - betrifft Sprachunterricht -
Mängelrügen hinsichtlich der Unterrichtsleistungen der Lehrkraft sind bereits im Verlauf eines Sprachkurses anzuzeigen. Sie sind Kolibri Kommunikation frühestmöglich unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen, die erst nach Abschluss eines Sprachkurses vorgenommen werden, kann nicht mehr entsprochen werden. Bei begründeten Mängelrügen hat Kolibri Kommunikation das Recht, bis zu zweimal einen Wechsel der Lehrkraft vorzunehmen. Der Teilnehmer bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
9.9.    Die Verjährung für Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels beträgt ein Jahr.

 

10.    Haftung, Schadensersatz
10.1.    Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von Kolibri Kommunikation vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind, haftet Kolibri Kommunikation unbeschränkt. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von Kolibri Kommunikation verübten wesentlichen Vertragsverletzung entstanden sind, haftet Kolibri Kommunikation auch dann, wenn lediglich leichte Fahrlässigkeit vorlag. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.2.    Ansonsten ist die Schadensersatzpflicht beschränkt auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensverursachenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zwanzigtausend Euro sowie im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz und grober
    Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensverursachenden Lieferung oder Leistung und auf maximal dreißigtausend Euro beschränkt. Die Haftungsgrenzen erniedrigen sich auf ein Drittel der Beträge, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist.

 

10.3. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. 2 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen eines von Kolibri Kommunikation zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.
10.4.    Sämtliche Bestimmungen zum Haftungsausschluss oder zur Haftungsbeschränkung gelten gleichermaßen für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
10.5.    Für den Verlust von Daten haftet Kolibri Kommunikation insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für Verlust der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Vorlagen haftet Kolibri Kommunikation nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des materiellen Wiederbeschaffungswertes.
10.6.    Die elektronische Übertragung von Daten erfolgt auf Risiko des Kunden. Kolibri Kommunikation haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Spam oder Ähnliches verursachte schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Daten. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ, E-Mail oder durch andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig.
10.7.    - betrifft Übersetzungen -
Unterlässt der Kunde es, Kolibri Kommunikation bei Auftragserteilung die unter 5.5. Satz 1 genannten Verwendungszwecke mitzuteilen, und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Ersatz für einen Schaden verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss.
10.8.    - betrifft Sprachunterricht -
Teilnehmer von Sprachkursen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht aufgefordert. Bei Firmen- und Einzelunterricht können Fehlzeiten, die Kolibri Kommunikation mindestens 48 Stunden vor dem Kurstermin mitgeteilt werden, kostenfrei verschoben werden, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach dem vereinbarten Unterrichtsende nachgeholt werden. Kursgebühren wegen Fehlens oder vorzeitigen Ausscheidens eines Teilnehmers können nicht erstattet werden. Für in den Unterricht mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Ebenso wenig haftet Kolibri Kommunikation für Personen- und Sachschäden, die in den Kursräumen entstehen, sowie für Kinder, die in den Sprachunterricht mitgebracht werden oder daran teilnehmen.

11.    Rücktritt
11.1.    Zum Rücktritt ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
11.2.    Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass Kolibri Kommunikation dazu Anlass gegeben hat, so ist dieser verpflichtet, die bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Honorare zu zahlen. Kolibri Kommunikation ist ferner berechtigt, eine Stornopauschale und Ausfallhonorare in Höhe von bis zu 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der eingeforderte Betrag.

12.     Rechte Dritter
12.1.    Der Kunde stellt sicher, dass keine (insb. Schutz-) Rechte Dritter an den Kolibri Kommunikation zur Verfügung gestellten Unterlagen einer Bearbeitung oder Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Bearbeitung entgegenstehen.
12.2.    Der Kunde stellt Kolibri Kommunikation und von Kolibri beauftragte Dritte von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung der überlassenen Unterlagen beruhen.

13.    Vertraulichkeit, Referenzen

13.1.    Die der anderen Vertragspartei im Rahmen einer Geschäftsbeziehung übergebenen Unterlagen, vermittelten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich zum Zwecke des zwischen beiden Vertragsparteien geschlossenen Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht, sofern sie ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten bereits bekannt oder sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Personen wie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Diese sind gleichermaßen zur Geheimhaltung der Informationen verpflichtet. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung der Vertragsverhältnisse hinaus.
13.2.    Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsanforderungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, Kolibri Kommunikation diese bei Auftragserteilung schriftlich darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.
13.3.    Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten kann Kolibri Kommunikation aufgrund externer Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz gewähren.
13.4.    Kolibri Kommunikation ist berechtigt, seine Kunden auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunden anzugeben. Kolibri Kommunikation darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Kolibri Kommunikation ist berechtigt, Marken seiner Kunden in elektronischer (druck- und bildschirmtauglicher) Form anzufordern und im vorgenannten Sinne zu verwenden. Die Marken dürfen nur in den vom Kunden vorgegebenen Formen und Farben abgebildet werden.

14.    Abwerbungsverbot
14.1.    Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Vertragsparteien und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss des letzten Auftrags keine Mitarbeiter von Kolibri Kommunikation abzuwerben oder ohne Zustimmung von Kolibri Kommunikation anzustellen oder zu beauftragen.
14.2.    Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Kolibri Kommunikation der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

15.    Anzuwendendes Recht , Gerichtsstand

15.1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.2.    Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist bei Verträgen mit Unternehmern Hamburg.

16.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Verträgen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Stand  Juni 2009